Teilungserklärung - Teilungsgenehmigung - Aufteilungsplan - Abgeschlossenheit

Teilungserklärung und Aufteilungsplan erstellen, Abgeschlossenheit und Teilungsgenehmigung erwirken - Grundlagen einer jeden Wohnungseigentümergemeinschaft



In §8 des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ist als gesetzliche Grundlage des sogenannten Teileigentums die Teilungserklärung verankert. Dabei wird seitens des Grundstückseigentümers gegenüber der Behörde, in diesem Fall gegenüber dem Grundbuchamt, die Aufteilung des Objektes und des Grundstücks in Miteigentumsanteile erklärt. Somit wird also ein bestehendes Gebäude, welches vorher einem einzelnen Eigentümer gehörte, nunmehr so aufgeteilt, dass es in einzelne, grundbuchlich eigenständige abgeschlossene Einheiten, und diese wiederum jeweils in Sondereigentums- und Gemeinschaftseigentumsanteile geteilt, aufgeteilt werden kann. Ebenso Stellplätze oder Garagen werden in der Teilungserklärung zugeordnet.

Die Teilungserklärung wird vom Notar gefertigt und beglaubigt. Grundlage für die Teilungserklärung ist der Aufteilungsplan, in dem einerseits die Räume grundrisslich dem jeweiligen Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum zugeordnet werden, andererseits die jeweiligen Flächen der Räume fixiert werden und als Grundlage der Berechnung der Miteigentumsanteile, somit auch später der hausverwaltungsseitigen Abrechnung dienen.

Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass bei der Erstellung der Teilungserklärung und des Aufteilungsplanes die Basis, nämlich die Gebäudegrundrisse und Flächen, exakt stimmen. Dazu vermisst ein Architekt das bestehende Gebäude und trägt dieses idealerweise neu auf, sodass Grundrissfehler in Bestandsplänen, wie sie sehr häufig vorkommen, nicht übernommen werden.

Die Teilungserklärung wird sodann beim zuständigen Bauordnungsamt geprüft und genehmigt, wobei insbesondere die Abgeschlossenheit jeder Wohneinheit geprüft wird. Es wird auf dieser Grundlage dann die Abgeschlossenheitserklärung und Teilungsgenehmigung erteilt. Die einzelnen Einheiten können nun, nach Erstellung der Grundbücher durch die Behörden, einzeln verkauft werden.


Welche Aufgaben sind bei der Erstellung von
Teilungserklärungen architektenseitig zu übernehmen?



• Bestandsaufnahme des Gebäudes und Abgleich mit ggf. vorhandenen Plänen
• Erstellung des Aufteilungsplanes mit genauer Zuordnung der Räume und Keller zu den einzelnen Sondereigentumsbereichen sowie die Kennzeichnung der Gemeinschaftsbereiche
• ggf. Erstellung von Schnitten zur Zuordnung von Dachspeicherbereichen etc.
• Erstellung der Wohnflächenberechnung der einzelnen Einheiten sowie der Flächenausweisungen der Gemeinschaftsbereiche
• Tabellarische Aufstellung der Miteigentumsanteile der Wohnungen am Gesamteigentum, z.B. TE01 = 125/1000 Miteigentumsanteile am Gesamteigentum
• Zusammenstellung der Pläne und der Berechnungen als Grundlage der notariellen Teilungserklärung


Da der Aufteilungsplan architektenseitig "gestempelt" werden muss, kann auch nur der Bauvorlageberechtigte diese Aufgaben durchführen.


Als Architekten sind wir bauvorlageberechtigt und führen gerne und zuverlässig die Erstellung der Teilungserklärung Ihres Gebäudes durch!


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