Wärmeschutz

Wärmeschutz und Energieeinsparung -
direkte Bestandteile unseres Lebens



Neben Feuchtigkeit und Schimmel, auch oftmals ausgelöst durch fehlenden oder nicht auf das individuelle Gebäude abgestimmten Wärmeschutz, und neben störenden Geräuschfaktoren durch mangelhaften inneren oder äußeren Schallschutz stellt das "Raum- und Bauteilklima" des Gebäudes, der Wärmeschutz, einen direkten starken Einflußfaktor auf die Immobilie und die darin lebenden Bewohner oder darin arbeitenden Menschen dar. Insbesondere die Komponente Wärmeschutz und Energieeinsparung gilt es im Neubaubereich optimal und ganz individuell vernünftig sowie nach den bestehenden Normen und Gesetzen zu planen und im Umgang mit einer bestehenden Altbausubstanz in Abstimmung der bestehenden Parameter zu analysieren, zu bewerten und ein individuell auf Ihre Immobilie abgestelltes "Verbesserungskonzept" zu erstellen - auch und besonders unter der Berücksichtigung und Würdigung der aufzuwendenden wirtschaftlichen Mittel.


Wärmeschutz - was ist das genau?



Der Begriff Wärmeschutz ist eigentlich nicht mehr aktuell. Denn in unserer modernen Zeit gilt es nicht mehr nur die Gebäudehülle energetisch zu verbessern, um dadurch Energie zu sparen.

Die aktuellen Verordnungen rund um das Thema Wärmeschutz und Energieeinsparung berücksichtigen neben der energetischen Betrachtung und Verbesserung der Gebäudehülle durch Dämmung ebenso die Effizienz der Verbraucher, welche durch Energiezufuhr das Gebäude heizen, Licht und Warmwasser erzeugen, gleichfalls schreibt Sie die Nutzung erneuerbarer Energien z.B. durch Photovoltaik, Sonnen-Kollektortechnik oder Erdwärme unter bestimmten Voraussetzungen vor, schließt auch die eventuelle Kühlung des Hauses im Sommer mit in das Gesamt-Energiekonzept ein und berücksichtigt immer mehr alternative Energiequellen zu Reduzierung des sogenannten "Primärenergiebedarfes", z.B. in Form von BHKW, also Blockheizkraftwerken, welche es auch schon für das eigene Einfamilienhaus gibt.


Was ist das Ziel der aktuellen Verordnungen?



Ziel der aktuellen Verordnungen ist dauerhaft und langfristig ganz sicher die Reduzierung des Energieverbrauches auf ein Minimum, ja sogar ohne die Zufuhr äußerer nicht erneuerbarer Energien wie Öl oder Gas. Dabei muß die Bilanz der Summe innere Verbräuche einer Immobilie für Beheizung, Beleuchtung, Kühlung und Warmwasser etc. und die Summe eingebrachter regenerativer Energien Null sein.

Im Altbaubereich wird dies nur schwer umsetzbar sein, wenn man die wirtschaftlichen Mittel zur Erzielung einer vernünftigen Amortisation berücksichtigt.


Was kann nun Ihr Sachverständiger für Wärmeschutz
zu Ihrem Vorteil für Sie tun?



Er stimmt mit Ihnen als Immobilienbesitzer Möglichkeiten zur Erzielung eines für Sie finanziell tragbaren und aus energetischer Sicht vernünftigen, mit den Regularien der ENEV sich vertragenden Energiekonzeptes ab und macht Vorschläge zur Verbesserung der Energiebilanz Ihrer Immobilie - damit Sie auf Dauer Geld sparen, unabhängiger werden von Kostenschwankungen bei Öl und Gas und sich in Ihrer Immobilie wieder wohl fühlen - im Sommer wie im Winter.


Vertrauen Sie auf das Wissen des staatlich anerkannten Experten


Beratung

Allgemeine Bauberatung
Hauskaufberatung
Kaufberatung Eigentumswohnung
Konzeptionelle Beratung

Gutachten

Warum ein Sachverständiger?

Baumängel und Bauschäden
Feuchtigkeit und Schimmel
Abwicklung Kleinprojekte
Wärmeschutz
Wertermittlung für Immobilien
Teilungserklärung nach WEG


Architektur

Warum ein Architekt?

Management

Liegenschaftsmanagement

Service

Kooperationspartner


Administration

Startseite
Kontakt
Impressum
AGB
Datenschutzerklärung
Haftungsausschluss