
Wärmeschutz
Wärmeschutz und Energieeinsparung -
direkte Bestandteile unseres Lebens
Neben Feuchtigkeit und Schimmel, auch oftmals ausgelöst durch
fehlenden oder nicht auf das individuelle Gebäude abgestimmten
Wärmeschutz, und neben störenden Geräuschfaktoren durch
mangelhaften inneren oder äußeren Schallschutz stellt das "Raum- und Bauteilklima" des Gebäudes,
der Wärmeschutz, einen direkten starken Einflußfaktor
auf die Immobilie und die darin lebenden Bewohner oder darin
arbeitenden Menschen dar. Insbesondere die Komponente
Wärmeschutz und Energieeinsparung gilt es im
Neubaubereich optimal und ganz individuell vernünftig sowie nach
den bestehenden Normen und Gesetzen zu planen und im Umgang mit
einer bestehenden Altbausubstanz in Abstimmung der bestehenden
Parameter zu analysieren, zu bewerten und ein individuell auf
Ihre Immobilie abgestelltes "Verbesserungskonzept" zu erstellen
- auch und besonders unter der Berücksichtigung und Würdigung
der aufzuwendenden wirtschaftlichen Mittel.
Der Begriff Wärmeschutz ist eigentlich nicht mehr aktuell. Denn in unserer modernen Zeit gilt es nicht mehr nur die Gebäudehülle energetisch zu verbessern, um dadurch Energie zu sparen.
Die aktuellen Verordnungen rund um das Thema Wärmeschutz und Energieeinsparung berücksichtigen neben der energetischen Betrachtung und Verbesserung der Gebäudehülle durch Dämmung ebenso die Effizienz der Verbraucher, welche durch Energiezufuhr das Gebäude heizen, Licht und Warmwasser erzeugen, gleichfalls schreibt Sie die Nutzung erneuerbarer Energien z.B. durch Photovoltaik, Sonnen-Kollektortechnik oder Erdwärme unter bestimmten Voraussetzungen vor, schließt auch die eventuelle Kühlung des Hauses im Sommer mit in das Gesamt-Energiekonzept ein und berücksichtigt immer mehr alternative Energiequellen zu Reduzierung des sogenannten "Primärenergiebedarfes", z.B. in Form von BHKW, also Blockheizkraftwerken, welche es auch schon für das eigene Einfamilienhaus gibt.
Ziel der aktuellen Verordnungen ist dauerhaft und langfristig ganz sicher die Reduzierung des Energieverbrauches auf ein Minimum, ja sogar ohne die Zufuhr äußerer nicht erneuerbarer Energien wie Öl oder Gas. Dabei muß die Bilanz der Summe innere Verbräuche einer Immobilie für Beheizung, Beleuchtung, Kühlung und Warmwasser etc. und die Summe eingebrachter regenerativer Energien Null sein.
Im Altbaubereich wird dies nur schwer umsetzbar sein, wenn man die wirtschaftlichen Mittel zur Erzielung einer vernünftigen Amortisation berücksichtigt.
Was kann nun Ihr Sachverständiger für Wärmeschutz
Er stimmt mit Ihnen als Immobilienbesitzer Möglichkeiten zur Erzielung eines für Sie finanziell tragbaren und aus energetischer Sicht vernünftigen, mit den Regularien der ENEV sich vertragenden Energiekonzeptes ab und macht Vorschläge zur Verbesserung der Energiebilanz Ihrer Immobilie - damit Sie auf Dauer Geld sparen, unabhängiger werden von Kostenschwankungen bei Öl und Gas und sich in Ihrer Immobilie wieder wohl fühlen - im Sommer wie im Winter.
Wärmeschutz - was ist das genau?
Der Begriff Wärmeschutz ist eigentlich nicht mehr aktuell. Denn in unserer modernen Zeit gilt es nicht mehr nur die Gebäudehülle energetisch zu verbessern, um dadurch Energie zu sparen.
Die aktuellen Verordnungen rund um das Thema Wärmeschutz und Energieeinsparung berücksichtigen neben der energetischen Betrachtung und Verbesserung der Gebäudehülle durch Dämmung ebenso die Effizienz der Verbraucher, welche durch Energiezufuhr das Gebäude heizen, Licht und Warmwasser erzeugen, gleichfalls schreibt Sie die Nutzung erneuerbarer Energien z.B. durch Photovoltaik, Sonnen-Kollektortechnik oder Erdwärme unter bestimmten Voraussetzungen vor, schließt auch die eventuelle Kühlung des Hauses im Sommer mit in das Gesamt-Energiekonzept ein und berücksichtigt immer mehr alternative Energiequellen zu Reduzierung des sogenannten "Primärenergiebedarfes", z.B. in Form von BHKW, also Blockheizkraftwerken, welche es auch schon für das eigene Einfamilienhaus gibt.
Was ist das Ziel der aktuellen Verordnungen?
Ziel der aktuellen Verordnungen ist dauerhaft und langfristig ganz sicher die Reduzierung des Energieverbrauches auf ein Minimum, ja sogar ohne die Zufuhr äußerer nicht erneuerbarer Energien wie Öl oder Gas. Dabei muß die Bilanz der Summe innere Verbräuche einer Immobilie für Beheizung, Beleuchtung, Kühlung und Warmwasser etc. und die Summe eingebrachter regenerativer Energien Null sein.
Im Altbaubereich wird dies nur schwer umsetzbar sein, wenn man die wirtschaftlichen Mittel zur Erzielung einer vernünftigen Amortisation berücksichtigt.
Was kann nun Ihr Sachverständiger für Wärmeschutz
zu Ihrem Vorteil für Sie tun?
Er stimmt mit Ihnen als Immobilienbesitzer Möglichkeiten zur Erzielung eines für Sie finanziell tragbaren und aus energetischer Sicht vernünftigen, mit den Regularien der ENEV sich vertragenden Energiekonzeptes ab und macht Vorschläge zur Verbesserung der Energiebilanz Ihrer Immobilie - damit Sie auf Dauer Geld sparen, unabhängiger werden von Kostenschwankungen bei Öl und Gas und sich in Ihrer Immobilie wieder wohl fühlen - im Sommer wie im Winter.